Sie haben einen gesetzlichen Anspruch auf Entgeltumwandlung

Regelung in § 1a Abs. 1 Satz 1 BetrAVG n. F.:

"Der Arbeitnehmer kann vom Arbeitgeber verlangen, dass von seinen künftigen Entgeltansprüchen bis zu 4 vom Hundert der jeweiligen Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung der Arbeiter und Angestellten durch Entgeltumwandlung für seine betriebliche Altersversorgung verwendet werden."

Nehmen Sie Ihre Rechte war oder haben Sie etwas zu verschenken?


Die Betriebsrente zum Nulltarif

Ist Ihnen bewusst, dass Vermögenswirksame Leistungen mit Steuern und Abgaben belastet werden? Wird der VL-Betrag jedoch in eine betriebliche Altersvorsorge umgewandelt, sparen Sie Steuern und Sozialabgaben* und können bei gleichem Nettoeinkommen mehr als das doppelte in die Altersvorsorge investieren.

Das rechnet sich für Sie!


Bsp. monatl. 2.000 € Brutto, Stkl. I, inkl. 40,00 € Arbeitgeberzuschuss zu Ihrer Firmenrente
Und so sieht die Rechnung aus:
2.000,00 EUR 2.000,00 EUR
40,00 EUR 40,00 EUR
  - 83,00 EUR
2.040,00 EUR 1.957,00 EUR
- 307,23 EUR - 281,67 EUR
- 423,30 EUR - 406,08 EUR
1.309,47 EUR 1.269,25 EUR
- 40,00 EUR  
1.269,47 EUR 1.269,25 EUR
83,00 Euro werden gespart bei
0,00 Euro Eigenaufwand !